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Durch die vielen Kriege geriet Lübbenau in die verschiedensten staatlichen Abhängigkeiten. Von 1364 bis 1635 war Lübbenau unter böhmischer Herrschaft. Bis 1815 gehörte es dann zu Sachsen und kam nach dennapolianischen |
Kriegen zu Preußen. Die Bürger waren bis zur Aufhebung der Standesherrschaft der Standesherrschaft verpflichtet. Der Standesherr war Stadtoberhaupt, oberster Gerichtsherr und auch Kirchen- und Schulpatron. Nicht jeder Bürger von Lübbenau hatte das Recht( bis 19 Jh.), sich Bürger von Lübbenau zu nennen. als Bürger musste man Grundeigentum und 300 Reichstaler besitzen.Zusätslich musste er ein Gewerbe ausführen, mit einer Mindesteinnahme von 200 Reichstalern und 2 Jahre in der Stadt wohnen.
Die Polizeiverwaltung hatte der Standesherr schon 1832 per Vertrag abgetreten. Die Aufgeben der Polizei waren die Aufsicht der Fließe und Fischerei, Aufsicht der Kirchhöfen und die vierteljährlichen Abforderung eines Verzeichnisses der Personen, die an die Standesherrschaft zu zahlen hatten.
Rebellion in Lübbenau
1848 war ja bekanntlich das Jahr der Revolutionen und zog nicht spurlos an den Lübbenauern vorüber Damals lebten in Lübbenau 3308 Einwohner. Besonders bei den Tagelöhner, Handwerksgesellen und Einwohnern der Stadt. Bei ihnen fielen die Berliner Parolen auf fruchtbaren Boden ....